Agenda für den Frieden von Boutros Boutros-Ghali

Die “Agenda für den Frieden” ist ein feststehender Begriff, den im Jahre 1992 der Generalsekretär der UN Boutros Boutros-Ghali einführte. ‘Insbesondere geht es hier um das weltpolitische Verhalten im Zusammenhang mit latenten oder auch bereits ausgebrochenen Konflikten. Diese Agenda für den Frieden (“Agenda For Peace”) bewirkte auch die Gründung einer besonderen Hauptabteilung des UN-Sekretariats: nämlich die des “Department of Political Affairs” (DPA). Diese ist mit der Aufgabe betraut,nach Möglichkeit politische Vorgänge in allen Staaten gleichermaßen sensibel zu beobachten, um vorausschauend vor drohenden Konflikten Warnungen aussprechen zu können.

Vier Handlungsebenen bestimmen die “Agenda für den Frieden”:
a) vorbeugende Diplomatie (“preventive diplomacy”),
b) Friedensschaffung bzw. Friedenserzwingung (“peace making”, “peace enforcement”),
c) Friedenssicherung (“peace keeping”),
d) Friedenskonsolidierung (“post conflict peace building”).

Zu a)
Die vorbeugende Diplomatie stützt sich auf diplomatische Gespräche und vertrauensbildende Maßnahmen. Ferner wird hier Gebrauch gemacht von Frühwarnsystemen, die mit einer formellen Tatsachenermittlung, einem vorbeugenden UN-Truppeneinsatz sowie entmilitarisierten Zonen einhergehen. Konflikte sollen vermieden – zumindest eingegrenzt werden.

Zu b)
Frieden kann geschaffen bzw. erzwungen werden, indem der Internationale Gerichtshof einbezogen wird, man Verkehrs- und Wirtschaftsblockaden errichtet und im ungünstigsten Fall sogar bewaffnete UN-Truppen mit dem Einschreiten im Namen der internationalen Sicherheit beauftragt.

Zu c)
Im Zeichen der Friedenssicherung errichtet manGrenzkontrollen, beobachtet Wahlen, überwacht Vereinbarungen zum Waffenstillstand bzw. Frieden. Dies kann ebenso mit Konfliktmanagement bzw. der Übernahme von Polizeiaufgaben zu tun haben.

Zu d)
Frieden kann nur ohne Waffen konsolidiert werden. So achtet die UN hier auf die Entwaffnung der Kriegsparteien, die Ausbildung von Sicherheitskräften, den Schutz der Menschenrechte.

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