Darlehen - ein Vertrag zwischen zwei Parteien

Es werden Verträge für Darlehen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer geschlossen, deren Einhaltung für beide Parteien verpflichtend ist. Hier werden verschiedene Vereinbarungen getroffen.

13. 2010

Der Darlehensgeber verpflichtet sich einem Darlehensnehmer gegenüber, den erwünschten Sachbestand oder die vereinbarte Geldsumme für die im Vertrag festgesetzte Zeit zur Verfügung zu stellen, wobei sich der Darlehnsnehmer verpflichtet einen gewissen Zinssatz an den Darlehensgeber plus das aufgenommene Darlehen zurückzuzahlen.

Es gibt verschiedene Darlehensarten.

Man unterscheidet zwischen Bauspardarlehen, Massedarlehen, Abrufdarlehen, Tilgungsdarlehen, Annuitätendarlehen, Endfälliges und -Laufzeitzinsdarlehen.

Das Laufzeitzinsdarlehen ist ein Ratendarlehen. Der gesamte Betrag wird sozusagen über die festgesetzte Laufzeit des Vertrages in gleichen Raten abgezahlt. Dabei werden die anfallenden Zinsen auf den Darlehensvertrag aufgerechnet.

Beim Festgelddarlehen wird der Betrag am Ende der Vertragslaufzeit in einem Betrag fällig.

Steigt der Tilgungsanteil, sinkt der Zinsanteil und bleibt der zu zahlende Betrag während der Laufzeit gleich hoch, dann spricht man von einem Annuitätendarlehen.

Es sollte bei jeder Vertragsschließung auf gewisse Sicherheiten vertraglich Wert gelegt werden. Unter anderem Bürgschaften oder Abtretungen von gewissen Forderungen.

Damit die Möglichkeit besteht einen relativ günstigen Darlehensvertrag abzuschließen, sollten Darlehenszinsen und entsprechende Kosten im Vorfeld abgeklärt werden. Es gibt diverse und vor allem zahlreiche Darlehensanbieter und es können für alle erdenklichen Ausgaben oder Anschaffungen gewisse Darlehen beantragt werden, wie zum Beispiel für Hausbau, Auto, Einrichtung und vieles mehr. Jedoch sollte vorher abgewogen werden, ob das Darlehen wirklich benötigt wird und ob man in der Lage ist diesen Betrag plus Zinsen, welche meist enorm hoch sind, auch zurückzahlen zu können. Ansonsten werden eventuell Verzugszinsen fällig.

Verträge dieser Art sollten immer schriftlich erfolgen, um sich in gewisser Weise etwas abzusichern.

Eine Vertragsschließung kommt nur durch beiderseitiges Einverständnis zustande.

Verträge dieser Art können auch nur einvernehmlich und in gesetzlich geregelten oder vereinbarten Situationen und Fällen gekündigt werden.