Der Diskontkredit hilft mittelständischen Unternehmen
Wer im Geschäftsleben eine Forderung hat, kann diese an seine Bank verkaufen. Ist die Forderung nicht realisierbar, haftet der Verkäufer der Forderung, der von der Bank den Diskontkredit erhalten hat.
11. 2010Ein möglichst schneller Geldfluss ist im Geschäftsleben von großer Bedeutung. Sind die Leistungen erbracht und die Waren ausgeliefert, folgt umgehend die Schlussrechnung. Je nach vereinbartem Zahlungsziel und der Zahlungsmoral des Empfängers der Rechnung kann es aber eine ganze Zeit dauern, bis Geldeingänge zu verzeichnen sind. Da aber die laufenden Kosten in Form von Löhnen, Sozialabgaben und Betriebskosten weiter umgehend bezahlt werden müssen, kann es bei kleineren und größeren Firmen schnell zu einer Liquiditätslücke kommen.
In dieser Situation hilft der Diskontkredit der Banken. Dies ist ein Kredit, der nur gewerblichen, nicht privaten Kunden gewährt wird. Die Bank räumt einem Kunden einen Rahmen für den Diskontkredit ein. In diesem Rahmen kann der Bankkunde Forderungen, welche die Firma gegen Dritte hat, an die Bank übergeben. Die Bank zahlt an ihren Kunden in Höhe der Rechnung oder übernimmt einen Wechsel. Wird alles fristgerecht bezahlt, hat die Bank an der Einräumung des Diskontkredites verdient. Werden die Wechsel nicht eingelöst oder die Rechnungen nicht bezahlt, hält sich die Bank an ihren Kunden, der für seinen Diskontkredit wie ein normaler Kreditnehmer einzustehen hat.
Diese Form des Kredites ist ein kurzfristiger Kredit, mit welchem ein Unternehmen die Liquidität des Geschäftskontos sicherstellt. Bei Wechseln nehmen die Banken vornehmlich bundesbankfähige Wechsel an, welche sie bei der Bundesbank einreichen und dort rediskontieren können. Ein zu diskontierender Wechsel ist ein Zahlungsversprechen des Ausstellers, an einem bestimmten Tag einen definierten Betrag für eine erbrachte Leistung zu bezahlen. Sind die erforderlichen Formen eingehalten, genügt dies der Bank, ihrem Kunden den Wechselbetrag sofort auf das Geschäftskonto gutzuschreiben.
Wechselgeschäfte und Diskontkredite sollten nur Firmen in Anspruch nehmen, welche die Aussteller der Wechsel und die Rechnungsempfänger gut kennen. Denn werden Beträge nicht eingelöst, werden die geplatzten Wechsel von der Bank sofort wie ein normaler Kredit behandelt. Dies kann dann sehr schnell zu ernsthaften Problemen des Unternehmens führen.