Die Bausparförderung ändert sich, bleibt aber attraktiv

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, sollte alle Möglichkeiten der Bausparförderung und sonstige staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Desto schneller ist das Ziel erreicht.

07. 2010

Die Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden kostet auf jeden Fall viel Geld. Mehr Geld, als das Eigenkapital gerade hergibt. Eine langfristige Hypothekenfinanzierung ist deshalb unumgänglich, es sei denn, der Käufer könnte die Immobilie auf einen Schlag bezahlen.

Da der Staat ein großes Interesse daran hat, dass sich die Eigentumsquote bei Immobilien erhöht und Paare und Familien den Mut fassen, ein eigenes Heim zu bauen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Eine davon ist die Bausparförderung. Damit sollen junge Menschen angeregt werden, jährlich einen bestimmten Betrag für die eigene Wohnung zu sparen. Auf den vom Sparer erbrachten Betrag legt Vater Staat dann noch einmal was drauf. Die Bausparförderung war in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterworfen. Im Jahre 2009 stellt sie sich so dar, dass Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro pro Jahr eine Sparleistung von maximal 512 Euro pro Jahr gefördert bekommen. Und zwar mit 8,8 % beziehungsweise mit einem maximalen Förderbetrag von 45,06 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. Hier werden 1.024 Euro Sparleistung gefördert mit einem Förderbetrag von maximal 90,11 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze liegt dann bei 51.200 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Mit der Sparförderung ist es wie beim Hausbau. Jeder Stein zählt. Man sollte nicht denken, auf diese kleinen Beträge komme es nicht an. Über einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren ergeben sich stattliche Beträge. Und wenn es erst einmal so weit ist und der Kauf Wirklichkeit wird, dann halten die Kommunen und der Staat meist noch weitere Überraschungen parat, die den Bau eines eigenen Hauses erleichtern.

Selbstverständlich ist niemand verpflichtet, eine Immobilie zu erwerben, wenn er die Bausparförderung in Anspruch nimmt. Die Mittel sind aber zweckgebunden: Sie müssen für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie eingesetzt werden. Bausparer allerdings, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren frei über das Gesparte inklusive Prämien verfügen.