Die Hypothek ist ein langfristiges Immobiliendarlehen

Mit dem Begriff Hypothek wird als Kurzform das Hypothekendarlehen bezeichnet, eine Finanzierungsform, mit der eine Immobilie langfristig mit grundbuchlicher Absicherung finanziert wird.

21. Dezember 2009

Wer eine Wohnung oder ein Haus zur eigenen Nutzung oder zur Vermietung erwirbt und den Kaufpreis nicht in vollem Umfang aus eigenen Mitteln bestreiten kann, fragt bei der Bank nach einer Immobilienfinanzierung nach. Banken, Sparkassen und Hypothekenbanken sind gerne bereit, eine Immobilie zu finanzieren. Besonders dann, wenn der Erwerber mit einem Eigenanteil von vierzig Prozent gekauft hat. Denn die Banken sichern ihre Kreditvergabe durch ein Grundpfandrecht ab. Zu diesen Grundpfandrechten zählt die Hypothek. Sie berechtigt den Hypothekengläubiger, in diesem Fall die finanzierende Bank, sich aus den Erlösen einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung zu befriedigen, wenn der Hypothekenschuldner, in diesem Fall der Immobilieneigentümer, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist. Sie ist für die Bank ein Sicherungsmittel für den vergebenen Kredit.

In der Umgangssprache wird sie meist nicht als Sicherungsmittel und Grundpfandrecht verstanden, sondern das damit verbundene Darlehen wird als Hypothekendarlehen, kurz als Hypothek, bezeichnet. Juristisch ist es so, dass ihr Inhaber - die Bank oder Sparkasse - mit ihr die Zahlung vereinbarter monatlicher oder vierteljährlicher Beträge per Zwangsvollstreckung durchsetzen kann. Wer einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie beurkundet, bekommt bei den Textpassagen über die Bestellung der Hypothek und das Verfahren der Zwangsvollstreckung meist ein mulmiges Gefühl. Wer die Textpassagen nicht versteht, sollte auf jeden Fall beim Notar nachfragen. Der Notar muss auf alle Fragen des Erwerbers objektiv sachgerechte Antworten geben. Durch sie wird die Immobilie an den Gläubiger verpfändet. Es können auch mehrere Hypotheken auf eine Immobilie eingetragen sein. Dies geschieht nach einer festen Rangfolge, die gleichzeitig die Rangfolge der Gläubigerbefriedigung im Falle der Zwangsvollstreckung darstellt.

Auch Dritte, die gegen einen Eigentümer eine titulierte Forderung haben, können sich als Gläubiger in das Grundbuch eintragen lassen. Sie erhalten allerdings erst dann Geld aus der Zwangsvollsteckung der Immobilie, wenn die vorstehenden Ränge befriedigt sind.