Die Immobilienfinanzierung muss bei Beurkundung stehen

Unabsehbare Risiken können entstehen, wenn bei der Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages für eine Immobilie die Immobilienfinanzierung noch nicht steht. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist sehr teuer.

30. Dezember 2009

Für die Gestaltung des Kaufablaufes für eine Immobilie gibt es einige Regeln, die Verkäufer und Käufer beachten sollten. Unbedingte Klarheit muss darüber herrschen, wann und wie die Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können, die sich aus der notariellen Beurkundung eines Immobilien-Kaufvertrages ergeben. Denn danach fallen sofort Kosten an. Der Notar berechnet die Gerichtskosten. Der Makler muss gegebenenfalls bezahlt werden. Auch das Finanzamt wartet nicht sehr lange und schickt einen Grunderwerbssteuer-Bescheid.

Handelt es sich um einen Bauträgervertrag, der beurkundet wurde, möchte auch der Bauträger nach Eintragung der Auflassungsvormerkung die Raten sehen, die nach dem Bautenstand abgerechnet werden können. Wer eine Immobilie kauft, sollte deshalb auf jeden Fall vor der notariellen Beurkundung eine schriftliche Finanzierungszusage einer Bank oder Sparkasse vorliegen haben. An diese Finanzierungszusage ist die Bank gebunden, der Kunde aber bleibt frei in seiner Entscheidung, wo er finanziert. Es könnte ja sein, dass er anderswo noch eine günstigere Form der Finanzierung findet. Ist dies aber nicht der Fall, wird der Immobilienkäufer meist auf die vorliegende Finanzierungszusage zurückgreifen.

Ist die Immobilienfinanzierung bereits vorbereitet, kann der Notar im Termin für die notarielle Beurkundung auch die Bestellung der Hypothek vornehmen. Dies ist das Grundpfandrecht, das der Immobilieneigentümer der Bank einräumt und das der Bank gestattet, im Fall der Nichterfüllung des Kreditvertrages die sofortige Zwangsversteigerung der Immobilie zu betreiben.

Da der Immobilienkäufer in der Abwicklung der Kaufverträge und der Immobilienfinanzierung meist unerfahren ist, sollte er sich bei Freunden und Bekannten vertraulichen Rat holen. Auch aktuelle Buch-Ratgeber können genutzt werden. Das Internet nur, wenn die Quelle eindeutig und zuverlässig ist. Eine zweite Meinung kann immer weiterhelfen. Der Notar ist zu objektiver Auskunft Käufern und Verkäufern gegenüber verpflichtet, er handelt nicht im Auftrag und Interesse des Käufers. Was man nicht verstanden hat, sollte man weder beim Notar noch bei der Bank unterschreiben.