Die Rürup-Rente, eine staatlich geförderte Basisrente
Die Riester-Rente ist vielen als Begriff geläufig. Die Rürup-Rente hingegen kennen nur wenige. Dabei kann sie für viele Menschen eine interessante und staatlich geförderte Ergänzung für die Altersvorsorge sein.
06. 2010Seit 2005 gibt es Möglichkeiten der Altersvorsorge, die vom Staat finanziell gefördert werden. Die bekannteste Form ist die Riester-Rente, die vor allem für Arbeitnehmer interessant ist. Weit weniger bekannt ist die Basisrente, die umgangssprachlich Rürup-Rente genannt wird. Es wird dabei ein Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen, der bestimmte Kriterien erfüllen muss, um förderungsfähig zu sein.
In der Ansparphase, also in der Regel während der Berufstätigkeit des Versicherten, werden die Sparbeträge in den Vertrag eingezahlt. Zu einem festgelegten Zeitpunkt, dem Rentenbeginn, beginnt dann die Auszahlungsphase. Dabei ist eine Besonderheit der Rürup-Rente, dass dabei kein Kapitalwahlrecht besteht. Der Versicherte darf also bei Rentenbeginn nicht wählen, ob er sein Kapital im Ganzen ausgezahlt haben möchte oder in monatlichen Rentenbeträgen, sondern die Verrentung ist Pflicht.
Der Abschluss einer Rentenversicherung nach dem Rürup-Modell hat verschiedene Vor- und Nachteile, und es kommt auf die Situation des Einzelnen an, ob für ihn Vor- oder Nachteile überwiegen. Zu den Vorteilen gehört der Schutz des Kapitals im Falle von ALG-II-Bezug. Erhält der Sparer irgendwann im Laufe seines Lebens die sogenannten Hartz IV-Leistungen, wird das Vermögen, das er bis dahin im Rentenvertrag angespart hat, nicht angetastet. Es kann auch nicht gepfändet werden. Erst in der Auszahlungsphase ist dies möglich. Ein weiterer Vorteil: Die Zinsen, die das Kapital bei der Rürup-Rente erwirtschaftet, sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Und darüber hinaus können die Sparraten flexibel gestaltet werden, weshalb ein Rürup-Vertrag vor allem für Selbstständige interessant sein kann, bei denen die Einnahmen schwanken können.
Zu den Nachteilen gehört, dass die später ausgezahlte Rente versteuert werden muss; für die Bezieher relativ hoher Renten kann dies dazu führen, dass sich das Rürup-Modell nicht lohnt. Ebenfalls negativ zu bewerten ist, dass bei vielen Verträgen das Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Hier sind dann zusätzliche Vereinbarungen mit dem Versicherer notwendig, um das Kapital für die Erben zu erhalten.