Eine Leibrente dient meist der Immobilienfinanzierung

Die Leibrente ist eine interessante Form der Immobilienfinanzierung. Vor allem innerhalb von Familien ist sie eine beliebte Finanzierungsform mit interessanten Regelungen für beide Seiten.

27. 2010

Die Leibrente spielt in der Praxis nahezu ausschließlich in der Immobilienfinanzierung eine Rolle. Sie wird eingesetzt beim Verkauf einer Eigentumswohnung, meist aber beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Auch bei größeren Immobilienbeständen ist sie als Finanzierungsform denkbar. Die Abwicklung sieht folgendermaßen aus: Ein Eigentümer möchte sein Zweifamilienhaus verkaufen. Unabhängig davon, ob der Käufer aus der Familie kommt oder sich als Kaufinteressent über eine Zeitungsannonce gemeldet hat, können Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass ein beliebiger Teil des Kaufpreises bar bezahlt wird und der verbleibende Teil - oder auch der komplette Kaufpreis - wird in monatlichen Teilbeträgen als Rente gezahlt. Sie ist zu zahlen, solange der Verkäufer der Immobilie lebt.

Der Verkäufer hat dabei den Vorteil, dass er in der Regel über ein ansehnliches Barvermögen verfügen kann und bis zu seinem Tod eine monatliche Zahlung erhält. Damit ist er bis an sein Lebensende wirtschaftlich abgesichert. Für den Käufer ergibt sich der Vorteil, dass keine Verschuldung bei einer Bank über einen Hypothekenkredit erforderlich ist, und dass die Aussicht - etwas makaber - auf einen vorzeitigen Tod des Verkäufers besteht, mit dem die Zahlungen für die Immobilie enden würden.

Innerhalb einer Familie ist diese Form der Immobilienfinanzierung am beliebtesten, ermöglicht sie doch eine ganze Reihe von finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten. Aber auch Familien tun gut daran, sich über die Besonderheiten dieser Finanzierungsform genau zu informieren. Wie die Rente berechnet wird, dabei kann am besten ein Rentenberater helfen, der die komplizierten Formeln kennt, nach denen die Leibrente berechnet wird. Zu beachten ist dabei auch, dass die Leibrente nach § 20 des Einkommensteuergesetzes mit dem laufzeitabhängigen Ertragsanteil versteuert werden muss. Im Übrigen stammt sie aus dem Mittelalter, als noch ein Zinsverbot für Christen herrschte. Damals stellte der Gläubiger dem Schuldner einen Geldbetrag bereit und erhielt im Gegenzug bis an das Lebensende eine regelmäßige Zahlung. So einfach ist das.