Häuslebauer suchen nach guter Finanzierung: Bausparen!

Eine oft propagierte Regel ist: Ein Drittel Eigenkapital, 60 % Hypotheken-Finanzierung. Bausparen finanziert den Rest. Dabei kann man dann auch noch Fördermittel beanspruchen, die in den Bausparvertrag einfließen.

23. Dezember 2009

Wer Wohneigentum erwerben will und sich nicht zu den Reichen zählen darf, braucht eine Finanzierung. Bausparen ist ein Weg. Dabei beschränken sich die wenigsten Bauherren aufs Bausparen, meist wird eine Mischfinanzierung angestrebt.

Schließt man einen Bausparvertrag ab, legt man zunächst die Bausparsumme fest, also den Betrag, über den man bei der Zuteilung des Bausparvertrages verfügen will. Dann muss man einen ebenfalls vertraglich festgelegten Prozentsatz dieser Summe ansparen. Meist sind das 40 bis 50 %. Den fehlenden Betrag zur Bausparsumme erhält der Bausparer als Darlehen, wobei die Rückzahlung ebenfalls im Vorhinein genau festgelegt ist. Dauer und Rate der Tilgung und Zinssatz sind also für die ganze Laufzeit unveränderbar. Man sieht, dass eine Finanzierung, Bausparen vorausgesetzt, überschaubar bleibt.

Viele Bausparer glauben, wenn die geforderte Ansparleistung erreicht ist, könnten sie sofort auf das Darlehen zurückgreifen. Sie irren. Erst nach der Mindestsparzeit und dem Vorliegen einer Bewertungszahl - von der Bausparkasse errechnet - wird der Vertrag zuteilungsreif. Nach Zuteilung wird in der Regel binnen sechs Monaten ausbezahlt. Aber es gibt keinen Rechtsanspruch für eine Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier ist durchaus eine Unwägbarkeit für die Finanzierung, Bausparen kann nicht immer termingerecht in den Kredit umgesetzt werden. Vorteile des Bausparens sind niedrige Kreditzinsen und zusätzlich einsetzbare Fördermittel.

Ein Bausparvertrag ist eine Anlage für vermögenswirksame Leistungen, die der Staat tarifrechtlich gesichert an den Arbeitnehmer bezahlt. Der Arbeitgeber überweist die Summe auf das Bausparkonto, man selbst kann in der Regel noch zusätzliche Gelder einzahlen. Es gibt auch noch die Arbeitnehmersparzulage, die ebenfalls dem Vermögensausgleich dienen soll, aber Arbeitnehmern vorbehalten ist, die 20 000 € (das Doppelte für Paare) Jahreseinkommen nicht überschreiten. Zu guter Letzt kann man noch die Wohnbauprämie in Anspruch nehmen: Verdient man als Alleinstehender nicht mehr als 25 600 € (das Doppelte für Paare), dann bekommt man als Prämie 8,8 % der in einem Jahr geleisteten Spareinlagen für den Bausparvertrag.