Kündigungsgeld wird als Termingeld bei Banken geführt
Termingelder, die zu einem zwischen Bank und Kunde vereinbarten Termin fällig werden, der frei wählbar ist, nennt man Kündigungsgeld. Die Anlageform eignet sich, wenn man Geld für eine bestimmte Frist "parken" will.
22. Dezember 2009Unter dem Begriff Kündigungsgeld verstehen wir Termineinlagen bei einer Bank, die für eine bestimmte Zeit angelegt sind, also erst nach einer Kündigung fällig werden, deren Termin zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart worden ist. Die Fristen können beliebig gewählt werden - häufig vereinbarte Fristen sind 30, 60, 90 oder 180 Tage. Die Verzinsung richtet sich nach der Höhe des festgelegten Betrages und nach der Länge der Kündigungsfrist. Je länger diese ist und je höher der Anlagebetrag gewählt wird, desto höher ist der zu erwartende Zinssatz. Ist der Kündigungstermin erreicht, wird die Einlage normalerweise wie eine Sichteinlage behandelt, das heißt, sie ist täglich fällig. Dafür ergeben sich kaum noch nennenswerte Zinsbeträge. Kündigungsgelder gibt es nicht so nicht häufig, meist werden Beträge als Festgeld angelegt. Allerdings ist es manchmal sinnvoll, sein Geld als Kündigungsgeld anzulegen, wenn man es nur für eine Weile „parken“ will: Man hat eine größere Anschaffung geplant und will dafür liquide sein oder man wartet auf bessere Zeiten für eine andere Anlageform. Im Gegensatz zum Festgeld, bei dem die Bank die Laufzeit vorschreibt, kann man beim Kündigungsgeld den Termin punktgenau bestimmen.
Für Termingelder muss man bei der Bank ein gesondertes Konto einrichten, das in den allermeisten Fällen gebührenfrei ist. Da die Banken für ihre Termingelder den Mindestreservesatz einhalten müssen, ist die Anlage von Geld bis zu einem bestimmten Kündigungstermin eine sichere Anlageform.
Passiert nun etwas Unvorhergesehenes oder Ungeplantes, dann ist es trotz der Vereinbarung eines festgeschriebenen Kündigungstermins möglich, allerdings gegen Bezahlung von Vorschusszinsen. Da die Zinsen für Kündigungsgelder häufig nicht allzu üppig ausfallen, kann es passieren, trifft man zum gleichen Zeitpunkt auch auf eine hohe Inflationsrate, dass aus dem Ganzen ein Verlustgeschäft wird. Man kann den angelegten Betrag natürlich auch beleihen, wenn man das Geld vor dem vereinbarten Kündigungstermin benötigt, aber auch bei dieser Lösung muss man davon ausgehen, dass von der Rendite wenig übrig bleibt.