Mit Forward-Darlehen eine Immobilie finanzieren

Für die Finanzierung von Immobilien gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten. Um sich für die Zukunft günstige Kredite zu sichern, setzen manche Anleger auf ein sogenanntes Forward-Darlehen.

14. 2010

Forward-Darlehen sind Anlegern in der Regel aus der Immobilienfinanzierung ein Begriff, vor allem, wenn es um Anschlussfinanzierungen beispielsweise bei einem Hausbau oder einem Wohnungskauf geht. Vermehrt abgeschlossen werden solche Forward-Darlehen vor allen Dingen dann, wenn die Zinssätze bei Abschluss eines Darlehensvertrages für den Darlehensnehmer günstig sind, und er sich diese günstigen Zinsen auch für seine eventuell notwendige Anschlussfinanzierung sichern will. Anders als bei einem „normalen“ Darlehen, bei dem das Geld sofort ausgezahlt wird, wird bei einem Forward-Darlehen die Auszahlung des Geldes „verzögert“ und erst nach einer vorher vereinbarten Vorlauffrist freigegeben. Möglich ist bei Verträgen dieser Art eine Vorlaufzeit von bis zu fünf Jahren. In der Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Beginn der Laufzeit des Darlehens werden keine Bereitstellungszinsen berechnet. Der Nachteil einer solchen Festlegung ist, dass der Zinsaufschlag auf ein solches Darlehen meist nicht ganz unerheblich ist. Wie hoch dieser Zinsaufschlag dabei ausfällt, ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem natürlich von der momentanen Zinsstruktur und der Zeit, die zwischen Vertragsabschluss und Laufzeitbeginn liegt.

Obwohl solche Darlehen heute ein gängiges Mittel der Immobilienfinanzierung sind, sind sie als Finanzinstrument noch relativ jung. Aufgekommen sind sie erst vor rund 13 Jahren, als die Dr. Klein & Co. AG nach Finanzierungsmöglichkeiten für gemeinnützige und kommunale Wohnungsunternehmen suchte. Im Laufe dieser Suche entwickelten die Experten dann diese besondere Form des Darlehensvertrages.

Innerhalb eines solchen Darlehens gibt es noch einmal strukturelle Unterschiede, die bei einem Abschluss eines Vertrages beachtet werden sollten. Bei einem „echten“ Darlehen dieser Art läuft die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag an, an dem das Darlehen auch tatsächlich ausgezahlt wird. Daneben gibt es aber auch noch eine „unechte“ Variante dieses Darlehens. Dabei beginnt die Zinsbindungsfrist sofort, sodass am Tag der Auszahlung des Darlehens nur noch eine „Rest-Zinsbindungsdauer“ vorliegt, die je nach Vorlaufzeitraum variieren kann.