Sozialagenda in Deutschland

Sozialagenda in DeutschlandImmer neue Meldungen geistern durch die Presse zum Thema Sozialagenda. Im Jahr 2008 wurde von der EU eine neue Sozialagenda vorgelegt. Damit hatten die EU-Kommissare ein ehrgeiziges Paket mit Initiativen geschnürt, damit die Bürger der EU für das Europa des 21. Jahrhunderts gerüstet sind. Damit soll ermöglicht werden, auf die Globalisierung zu reagieren und den durch die Globalisierung ausgelösten Wandel positiv zu nutzen.

Mit der Sozialagenda soll es möglich werden, mit den überall auftretenden Krisen und Schwierigkeiten fertig zu werden. Das Problem der Überalterung wird ebenso angesprochen wie der schnelle technische Fortschritt oder der Preisanstieg bei Lebensmitteln oder Mineralöl. Die Sozialagenda befasst sich aber nicht nur damit. Wichtige Bereiche insbesondere, was die Arbeitswelt betrifft, sind von der Sozialagenda betroffen. So wurde beispielsweise ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Es soll keiner wegen seines Alters oder seines Geschlechts benachteiligt werden und zwar in allen Bereichen des Geschäftslebens. Diesen neuen Anforderungen der EU hat die Bundesrepublik beispielsweise schon in weiten teilen entsprochen. Es mussten nur wenige Änderungen vorgenommen werden, damit in Deutschland die Sozialagenda umgesetzt werden konnte.

Auch bei der Gesundheitsversorgung sollte es durch die Sozialagenda zu neuen Regelungen besonders im Hinblick auf den Patientenschutz geben. Es gibt eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. So haben auch Kranke in Zukunft die Wahl, wo sie sich behandeln lassen wollen. Wer sich dann im Ausland behandeln lässt, muss die Rechnung zunächst selbst bezahlen, wird aber die Heilbehandlungskosten in seinem Heimatland in der dort üblichen Höhe erstattet bekommen. Dafür braucht der Patient auch keine Genehmigung der Krankenkasse.