Neues Transplantationsgesetz – in allen Bundesländern gleiche Umsetzung?

Personen, die sich zu einer Organspende bereit erklären, müssen vor Missbrauch geschützt werden – aus diesem Grund ist im TPG festgelegt unter welchen Voraussetzungen von wem Organe entnommen werden dürfen. Der Gesundheitsbereich ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt – im Bereich der Transplantationen gilt in dieser Hinsicht seit 1997 beispielsweise das Transplantationsgesetz (kurz TPG), welches Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit von Organspenden bei Lebenden und bei Verstorbenen macht.

Zustimmungsregelung in Deutschland

Grundsätzlich gilt in Deutschland in dieser Hinsicht die Zustimmungsregelung, welche besagt, dass einem Verstorbenen nur dann seine Organe entnommen werden dürfen, wenn dieser zu Lebzeiten besagtem Vorgehen zugestimmt hat. Allerdings fehlen in Deutschland Spenderorgane, weshalb die Politik versucht, die Zahl der Spender zu erhöhen – und aus diesem Grund eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes anstrebt. Bereits im Sommer des Jahres 2011 begann eine parteiübergreifende Debatte der Abgeordneten des Bundestags, bei der auch das Thema der Widerspruchsregelung – bei welcher sämtliche Personen, die nicht aktiv einer Organentnahme widersprachen, zu Organspendern werden – zur Sprache kam.

Für diese Regelung gab es allerdings keinen Konsens, stattdessen wurde am 22. März 2012 ein Änderungsentwurf zum TPG verabschiedet, nach welchem die Krankenkassen künftig ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen in einem Brief bitten, sich zu einer Organspende bereit zu erklären. Des Weiteren sollen die Behörden über die Möglichkeit der Organspende informieren, wenn Reisepässe oder Führerscheine herausgegeben werden. Darüber hinaus ist geplant, die Ausstattung der Krankenhäuser zu verbessern, zudem werden die für eine Entnahme der Organe infrage kommenden Krankenhäuser einen speziellen Beauftragten für Transplantationen einstellen.

Neue Entscheidungsregelung wird in den Bundesländern gleich umgesetzt

Da der Bundesrat besagte Änderung zum Transplantationsgesetz beschloss, wird diese in allen Bundesländern gleichermaßen umgesetzt. Ehe die sogenannte Entscheidungsregelung – da die Bürger künftig öfter um eine Entscheidung für oder gegen Organspende gebeten werden – allerdings in Kraft tritt, muss das Gesetzgebungsverfahren zunächst abgeschlossen werden; dies soll im Sommer der Fall sein.