Die Agenda 2010 war und ist ein im Jahre 2003 vom damaligen Bundeskanzler Schröder angestoßenes Aktionsprogramm zur Reform des deutschen Sozialsystems und Arbeitsmarktes. Der Forderungskatalog entstammt einer Niederschrift der Bertelsmann Stiftung. Auch europaweit sollte die mit der Agenda erarbeiteten Lösungswege Geltung haben. Eine Agenda der Europäischen Union, die sogenannte Lissabon-Agenda, die ebenfalls bis ins Jahr 2010 verwirklicht werden sollte, hatte das Ziel „Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen.
In der Agenda 2010 ging es um eine sehr breit gefächerte Neuerung des deutschen Sozialsystems. Im Bereich Wirtschaft waren Ziele die Förderung des Mittelstandes, eine Lockerung des Kündigungsschutzes sowie die Absenkung von Lohnnebenkosten. Der Bereich der Bildungspolitik sollte durch eine Erhöhung der Bildungsausgaben neuen Auftrieb bekommen, außerdem ging es um eine Reform des BAföGs sowie eine Förderung der Ganztagsschulen. Schließlich enthielt die Agenda 2010 den Plan zu einer grundlegenden Umstrukturierung des Umganges mit Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wurde auf zwölf Monate reduziert, die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Wer nun den Bezug des Arbeitslosengeldes abgeschlossen hatte, wurde und wird automatisch zum Sozialhilfeempfänger. Dies implizierte, dass der Empfänger des sogenannten Arbeitslosengeldes 2 bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten musste. Wer über Vermögen verfügte, musste und muss dieses aufbrauchen, bevor er eine Hilfe von den Jobcentern bekommt. Arbeitslosengeld-2-Empfänger werden gezwungen, ihre sämtlichen finanziellen Hintergründe zu offenbaren, dazu gehört auch, Vermögensverhältnisse offenzulegen, Rücklagen für die Altersvorsorge und Kindersparbücher. Die Zumutsbarkeitsregeln für Arbeitsangebote wurden drastisch verschärft. Solange eine Arbeit nicht sittenwidrig ist, muss der Hartz-IV-Empfänger sie annehmen, auch wenn sie deutlich unter seinem Niveau liegt.