Bei der sogenannten „Agenda 21″handelt es sich um ein umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm, welches konkret auf das 21. Jahrhundert bezogen ist. 172 Staaten einigten sich hierauf im Jahre 1992 am Tagungsort Rio de Janeiro im Rahmen der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der UN. Was nun genau ist Inhalt dieser Vereinbarung?
Ziel ist es, in allen Bereichen gesellschaftlichen Entscheidungshandelns das Prinzip nachhaltiger Entwicklung als Leitlinie zu verwirklichen. Es geht hier um die Dimension der Entwicklungs-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, die einerseits auf die langfristige Verhinderung und Verminderung der Armut in Entwicklungsländern abzielt (in Verbindung mit gesundheitlicher Versorgung und Bildungsprojekten) und andererseits darauf, menschliche (Industrie-)Aktivitäten nur im Einklang mit ökologischen Prinzipien durchzuführen. Dies ist vor allem im Rahmen der bürgergerechten Medizin ein Thema.
Die „Agenda 21“ ist auf 359 Seiten und in 40 Kapiteln niedergelegt – hier sind konkret vier Abschnitte benannt:
a) wirtschaftliche und soziale Dimensionen,
b) Bewirtschaftung und Erhaltung der entwicklungsrelevanten Ressourcen,
c) einzelne Gruppen, die sich entscheidend engagieren, sollen gestärkt werden,
d) Möglichkeiten werden erörtert, die vorbenannten Ideen direkt zu operationalisieren.
Es wurde die „Agenda 21“ als ein Paket an Maßnahmen vereinbart, welches in erster Linie nationale Regierungen bzw. internationale Organisationen anspricht, ebenso wurden auch sämtliche anderen politischen Ebenen aufgefordert, sich an diesen Zielen auszurichten.
Es hat die Bundesregierung bereits im April 2002 Strategien zur nationalen Wahrung der Nachhaltigkeit verabschiedet. Der seinerzeit amtierende Bundespräsident Roman Herzog zeichnete ein Nationalprojekt genau in diesem Sinne aus (das „Altmühltal-Agenda-21“-Projekt, welches von der katholischen Universität Eichstätt-Ingolstatt veranstaltet wurde). Über 100 Maßnahmen wurden von hier aus in 25 Projektbereichen bearbeitet.