Bestimmte Immobilien gelten in Deutschland als Kulturgut und daher sieht der Staat ihren Erhalt als förderungswürdig an. Als neuer Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes kann man also auf staatliche Förderungen bei der Sanierung hoffen und verschiedene Förderprogramme nutzen. Welche dieser Fördermittel in Anspruch genommen werden können, hängt aber auch vom Standort der Immobilie ab, denn Denkmalschutz ist Ländersache und wird nicht komplett auf Bundesebene geregelt. Der Bund unterstützt die Förderprogramme allerdings finanziell und in den letzten 50 Jahren wurden von ihm mehr als 280 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt. Ein Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht die Besitzer von denkmalgeschützten Objekten zu unterstützen und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz steht auch beim Ausfüllen der Anträge auf Fördermittel beratend zur Seite. Viele Denkmalimmobilien Leipzig und Baudenkmäler aus allen anderen Regionen konnten mit ihrer Hilfe erfolgreich saniert und damit erhalten werden. Als Mietobjekt liegen sanierte denkmalgeschützte Häuser zudem voll im Anlagentrend, denn es gibt mehr potenzielle Mieter für die individuellen Wohnungen als verfügbare Angebote.
Die Beschränkung des Eigentumsrechts darf nicht unzumutbar werden
Da Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäude in ihrem Eigentumsrecht stark eingeschränkt werden, will der Staat dafür sorgen, dass die finanzielle Mehrbelastung tragbar bleibt und damit der Erhalt der Immobilien gewährleistet werden kann. Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten lassen sich aus diesem Grund steuerlich geltend machen und in den ersten 12 Jahren zu einhundert Prozent von der Steuer absetzen. Auch die Grundsteuer kann für solche Bauten erlassen werden, indem der Einheitswert gesenkt wird. Die steuerlichen Ersparnisse tragen dazu bei, dass sich der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie amortisieren kann. Die Investition lohnt sich noch mehr, wenn das sanierte Gebäude später vermietet werden soll, denn Mieter zahlen bereitwillig höhere Mieten für sanierte Altbauten in außergewöhnlichen Lagen. Dank Lärmschutzmaßnahmen können die Bewohner Radio Volvo und andere Audiogeräte rund um die Uhr nutzen, ohne den Nachbarn zu stören und eine Sanierung nach klimaschutztechnischen Anforderungen sichert Mieteinnahmen ohne zusätzliche Kosten auf einige Jahre hinaus.