Ganz sicher ist eine der hervorragendsten Aufgaben, welche die Europäische Union nun angehen muss, die Umstände der finanziellen Unterstützung für in Not geratene Mitgliedsgliedstaaten zu klären. Ein geteilter Aufgabenplan ist dazu sicherlich nützlich und wünschenswert. Denn wie überall bei Problemen in der Europäischen Union, gilt es einen Konsens zu finden. Dies scheint in der momentanen Vielschichtigkeit der Interessensituationen der einzelnen Länder nicht immer einfach.
Ein innovativer Vorschlag zur Lösung dieses Problemes ist von der Spitze der EU vorgeschlagen worden und stieß in Deutschen Regierungskreisen auf nur wenig Verständnis. Dies war die Anregung bilateraler Kredite der Euro-Staaten als Werkzeug für eine strukturierte Institution zu benutzen, die der Eurozone nur nutzen könnten. Dies sei eine fiktive Einrichtung, die bisher nicht in den EU-Verträgen niedergelegt sei, und stehe auch nicht im Widerspruch zu ihnen. Ob der Internationale Währungsfonds IWF in dieser Gestaltung irgendeine tangierende Rolle spielen würde, sei dahingestellt.
Ganz grundsätzlich scheint offenkundig, dass eine Subventionspolitik, wie sie wohl vonnöten wäre, mit den bisher aufgezeigten Argumenten den Bürgern der Mitgliedsstaaten nicht so ganz ohne Weiteres plausibel zu machen ist. Die vorherrschende, aber nur subtil geäußerte, selten unterschwellige Nachricht ist wohl die, dass es nicht angehen könne, dass einzelne Mitgliedsländer fröhlich, weinselig in eine Schuldenkrise hineintaumelten, um danach in die Arme der Mutter Europäische Union zu fallen. Es sind vereinzelte Stimmen laut geworden, die einen Ausschluss von Ländern, die den Anforderungen der EU nicht mehr entsprechen können, fordern. Solch Kurzsichtigkeit jedoch, aufgrund von global orientierten finanziellen Interessen, lacht dem so viel zitierten gemeinschaftlichen Besitzstand der Europäischen Union, dem „Acquiscommunautaire“, Hohn.