Alles rund um die Erbschaftssteuer

Alles rund um die ErbschaftssteuerJeder Mensch hat ganz bestimmt zu Lebzeiten Werte angespart. Das kann Geld auf einem Sparbuch oder ein Wertpapierdepot sein, aber auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten. Manch einer sorgt aber auch durch den Kauf einer Immobilie vor. Dieses gesamte Vermögen soll im Todesfall den Erben zugute kommen. Doch was passiert im Todesfall muss der Erbe dann womöglich Erbschaftssteuer zahlen und in welcher Höhe? Auf verschiedenen Internetseiten erfahren Interessenten mehr zur Erbschaftssteuer. Tritt die erbberechtigte Person das Erbe an, wird eine Erbschaftssteuer fällig, die an das zuständige Finanzamt zu zahlen ist. Ob man wirklich zahlen muss oder nicht, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab. Für die Zahlung der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge, liegt der Wert des geerbten Vermögens innerhalb dieses Freibetrages, muss keine Erbschaftssteuer entrichtet werden. Die Höhe des Freibetrages variiert allerdings und ist bei entfernten Verwandten oder eingetragenen Lebenspartnern wesentlich niedriger als bei Ehepartnern oder Kindern. Unabhängig von der Höhe des Erbteils ist es notwendig, aufgrund der persönlichen Steuerpflicht, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer wird einerseits durch die Höhe des geerbten Vermögens und andererseits durch das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bestimmt. Grundsätzlich muss nur der Teil des geerbten Vermögens versteuert werden, der über den Freibetrag hinausgeht. Ob und in welcher Höhe überhaupt Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, legt dann das zuständige Finanzamt fest. Seit dem 1.1.2010 gelten in Deutschland neue Steuertarife und Freibeträge. Diese erlauben dem Hinterbliebenen das Erben höherer Vermögenswerte, ohne diese versteuern zu müssen. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für Schenkungen.

Bereits zu Lebzeiten ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem Themen Erbrecht und Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen. Bei auftretenden Fragen oder Unklarheiten sollte man unbedingt einen Steuerberater, Notar oder Anwalt hinzuziehen. Dies gilt auch bei der Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung, da die Hinterbliebenen in der Regel kaum über das erforderliche Fachwissen verfügen werden. Durch eine geschickte Nachlassplanung kann auf ganz legale Art die Höhe der Erbschaftssteuer reduziert werden.